Neue Vorschriften für Winterreifen ab sofort gültig
Seit dem 1. Oktober 2024 gelten strengere Regeln für Winterreifen auf deutschen Straßen: Erlaubt sind nur noch Reifen, die das Alpine-Symbol – einen stilisierten Berggipfel mit Schneeflocke – tragen. Diese Vorschrift betrifft sowohl private als auch ausländische Fahrzeuge auf deutschen Straßen.
Was bedeutet das für Fahrzeughalter?
- Alpine-Symbol erforderlich: Nur Reifen mit diesem Symbol sind für winterliche Straßenverhältnisse wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte (§ 2 Abs. 3a StVO) zugelassen.
- M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol: Ältere Reifen mit der M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee), die vor 2018 hergestellt wurden, sind nicht mehr zulässig.
Achtung: Wer weiterhin auf falsche Bereifung setzt, muss mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen:
Falsche Bereifung bei Schnee, Matsch, Eis = 60 Euro und 1 Punkt
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer = 80 Euro und 1 Punkt
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer = 100 Euro und 1 Punkt
Was ändert sich konkret?
- Ab Oktober 2024: Viele Winter- und Ganzjahresreifen ohne Alpine-Symbol, die vor Januar 2018 produziert wurden, sind nicht mehr zugelassen.
- Neureifen seit 2018: Seitdem dürfen nur noch Modelle mit Alpine-Symbol neu verkauft und montiert werden.
- Reifenalter prüfen: Das Produktionsdatum ist auf der Reifenflanke an der DOT-Angabe ablesbar.
Winterreifen im Ausland
Reifen mit Alpine-Symbol werden auch in vielen anderen Ländern als wintertauglich anerkannt. Modelle mit zusätzlicher M+S-Kennzeichnung bieten oft noch mehr Sicherheit, sind jedoch in Deutschland und anderen Ländern nur in Verbindung mit dem Alpine-Symbol erlaubt.