Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)

Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine seit 1951 vorgeschriebene Prüfung der Verkehrssicherheit von Fahrzeugen und wird mittels einer umfassenden Sichtprüfung durchgeführt. Der amtlich anerkannte Prüfer begutachtet das Fahrzeug von außen, von innen und auf der Hebebühne. Dabei werden unter anderem folgende Punkte überprüft:

  • Verbandkasten, Warndreieck und Warnweste: Diese müssen vorhanden sein.
  • Kennzeichen: Müssen gut lesbar und fest angebracht sein.
  • Reifen: Müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern aufweisen und dürfen keine Risse haben.
  • Beleuchtungsanlage: Alle Lichter müssen funktionieren und korrekt eingestellt sein.
  • Sicherheitsgurte: Müssen ohne Mängel sein.
  • Frontscheibe: Darf keine Beschädigungen durch Steinschlag o.ä. aufweisen.
  • Spiegel: Innen- und Außenspiegel müssen einwandfrei sein.
  • Scheibenwischer und -waschanlage: Müssen funktionsfähig sein.
  • Auspuff: Muss dicht sein.
  • Hupe: Muss funktionieren.
  • Kontrollleuchten: Dürfen nicht dauerhaft leuchten.
  • Bremsen: Müssen einwandfrei funktionieren.
  • Flüssigkeitsverlust: Das Fahrzeug darf keine Flüssigkeiten verlieren.
  • Achsen: Dürfen nicht zu viel Spiel haben.

Unsere Hauptuntersuchungen werden allen Standorten von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation dem TÜV Hessen, der DEKRA oder der GTÜ durchgeführt. Die Untersuchung erfolgt im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Organisation.

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt, um die „TÜV-Plakette“ zu erhalten. Wir stehen Ihnen im Vorfeld gerne zur Seite und helfen Ihnen, Ihr Auto fit für die HU zu machen. Jetzt Termin vereinbaren

Häufige Fragen und Antworten zur Hauptuntersuchung:

Wann steht meine nächste Hauptuntersuchung (HU) an?

Ein neuer PKW muss drei Jahre nach der Erstzulassung erstmals zur Hauptuntersuchung, danach jeweils alle zwei Jahre. Sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) als auch die HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild enthalten alle nötigen Informationen.

In der Zulassungsbescheinigung: Der Termin der nächsten HU ist entweder eingestempelt oder bei Neufahrzeugen eingedruckt.

Auf der HU-Plakette: Das Jahr der nächsten Prüfung steht im Zentrum der Plakette (z.B. "17" für 2017). Die Plakette ist so angebracht, dass der Monat, in dem die HU fällig wird, oben (an der 12-Uhr-Position) steht. Um die Position der Plakette auch aus der Ferne zu erkennen, hat man an der 12 kleine schwarze Blöcke hinzugefügt

Brauche ich einen Termin?

Ja. Ein Termin hilft Ihnen, Wartezeiten zu vermeiden und uns besser zu planen. Dank unserer Online-Terminvereinbarung ist das kinderleicht.

Was passiert, wenn der HU-Termin überzogen ist?

Der Gesetzgeber kennt keine Toleranz für überzogene HU-Termine. Wenn Ihr HU-Termin verpasst wurde, sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich zur Hauptuntersuchung vorführen.

Mehr als zwei Monate überfällig: Ist die HU-Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, wird eine vertiefte Prüfung erforderlich, für die ein Aufschlag von 20% berechnet wird. Die neue Frist beträgt dann für PKW und Motorräder 24 Monate ab dem letzten Untersuchungstermin.

Verkehrskontrolle: Sollten Sie mit einer abgelaufenen HU-Plakette in eine Verkehrskontrolle geraten, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld, einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.

Unfallrisiko: Besonders kritisch wird es, wenn Sie mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt werden. In diesem Fall kann Ihre Versicherung Regressansprüche gegen Sie geltend machen.

Um solche Risiken zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den HU-Termin stets im Blick zu behalten und rechtzeitig wahrzunehmen.

Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?

Wir benötigen die Zulassungsbescheinigung, Teil I (früher Fahrzeugschein) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder allgemeine Betriebserlaubnisse von nachträglich eingebautem Zubehör wie geänderten Rädern, Tieferlegungen, aber auch nachträglich eingebaute Anhängerkupplungen etc.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestanden hat?

Alle festgestellten Mängel müssen innerhalb eines Monats nach der Hauptuntersuchung behoben werden und erneut vorgeführt werden. Wird die Frist von einem Monat nicht eingehalten, ist eine komplett neue Hauptuntersuchung fällig.

Die Abgasuntersuchung (AU)

Die Abgasuntersuchung ist in der Regel Teil der Hauptuntersuchung. Die AU kann jedoch auch schon vor der HU von uns durchgefü̈hrt werden. Allerdings darf die Abgasuntersuchung dann zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung maximal ein Monat zurückliegen.

Ältere Autofahrer werden sich noch erinnern, das bis Ende 2009 der Nachweis der durchgeführten AU durch eine sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen gekennzeichnet wurde. 2010 wurde die Abgasuntersuchung als separate Prüfung abgeschafft und ist nun ein Teil der Hauptuntersuchung (HU). Die allgemeine "TÜV"-Plakette ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Allerdings wird für die AU eine Extra-Bescheinigung ausgestellt, die auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen ist.

Derzeit sind hier noch keine detaillierten Informationen verfügbar. Wenn Sie sich für diese Serviceleistung interessieren, vereinbaren Sie doch gerne einen Online-Termin oder nutzen Sie das Kontaktfeld für die Kontaktaufnahme oder eventuelle Fragen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!

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